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GESCHÄFTSORDNUNG DES MGV
1858 E.V. WARSTEIN
Als Ergänzung zur
Vereinssatzung gilt die in der Generalversammlung vom
1. Ehrungen a)
Ehrungen für aktive Sängertätigkeit Aktive Sängertätigkeit muss zum Zeitpunkt der Ehrung bestehen. Die Ehrungen für 40-jährige aktive Sängertätigkeit erfolgen auf Antrag des Vorstandes durch den Sängerkreis. Die Ehrungen für 50 - 80-jährige aktive Sängertätigkeit erfolgen auf Antrag des Vorstandes durch den Deutschen Sängerbund. Ist die aktive Sängertätigkeit von weniger als 5 Jahren durch persönlichen Umstand unterbrochen und wird anschließend wieder aufgenommen, zählt die Unterbrechung als aktive Sängertätigkeit, wenn in dieser Zeit der Beitrag für Aktivsänger gezahlt wird. b) Ehrung
für Mitgliedschaft im Verein
Auf
Wunsch können dem aktiven Sänger und dem
Vereinsmitglied, welches für eine Ehrung nach l b) in
Frage kommt, zu folgenden Anlässen Ständchen gebracht
werden:
a) Beim
Ableben eines aktiven Sängers und eines ehemaligen
Sängers, oder sich Vereinsehrungen erworben hat (l b),
wird auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen
die Trauerfeier durch den Verein mitgestaltet.
Sachaufwendungen des Vorstandes, die im Vereinsinteresse stehen, können aus der Vereinskasse erstattet werden.
Die von der Generalversammlung gewählten Archivare sind für den ordnungsmäßigen Zustand und Verwahrung des Vereinsvermögens ohne Kassenbestände verantwortlich. Zum Vereinsvermögen zählen: Klavier,
Noten, Notenschrank, Notenbücher, Notenmappen,
Protokollbücher Alle Gegenstände werden in einer Vermögensaufstellung zusammengefasst, die jährlich fortgeschrieben wird (Kontrolle durch Rechnungsprüfer).
Der erste Kassierer wird bevollmächtigt, über Einzelbeträge bis zu DM 1.000,— allein zu verfügen. Für höhere Beträge gilt § 9 Abs. IV der Satzung mit der Maßgabe, dass der erste Vorsitzende und der erste Kassierer stets mit zu unterzeichnen haben. Falls einer von Ihnen verhindert ist, wird er durch den zweiten Vorsitzenden bzw. durch den Schriftführer vertreten.
Warstein, den 13. Januar 1990 Der Vorstand |
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